GEBLITZT WORDEN? Lassen Sie ein Blitzergutachten erstellen. Jetzt KOSTENFREI über Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung! Die Versicherung übernimmt in der Regel sowohl die Anwaltskosten, als auch die anfallenden Gerichtskosten.

Einmal nicht aufgepasst und schon hat einen der Blitzer erwischt. Wenn Sie jedoch der Überzeugung sind, dass Sie nicht zu schnell unterwegs waren, helfen wir Ihnen, dies zu beweisen und die Messung anzufechten. Wir prüfen die Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessung, indem wir ein verkehrsmesstechnisches Gutachten anfertigen.

Was prüfen wir bei der Erstellung eines Blitzergutachtens:

  • Messdaten (Entschlüsselung und Auswertung mit spezieller Software)
  • korrekte Eichung des Messgeräts
  • grundsätzliche Eignung des verwendeten Messgeräts
  • Schulung des Messpersonals
  • Messprotokoll
  • Messfoto
    • korrekte Zuordnung des Messwertes zum Fahrzeug
    • Plausibilität des Messergebnisses
  • Messstelle
    • Eignung der Messstelle gemäß Herstellervorgaben
    • korrekte Aufstellung des Messgeräts
    • Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands zu geschwindigkeitsbeschränkenden Verkehrszeichen (in jedem Bundesland verschieden)

Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen jetzt kostenfrei prüfen lassen!

Jetzt Blitzergutachten anfordern:

069-34877412

  • unabhängiges und kompetentes Sachverständigenbüro in Frankfurt
  • spezialisiert auf die Anfechtung von Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstößen
  • erfahren in der Prüfung von Messgeräten einer Vielzahl von Herstellern
  • rund um die Uhr für Sie erreichbar (gerne auch abends und am Wochenende)
  • auf Wunsch Herstellung des Kontakts zu einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt
  • direkte Abrechnung der Kosten in der Regel über die Rechtsschutzversicherung

* Jan Kock ist durch die TÜV Süd Akademie zertifiziert u.a. als QMF und QMB

Blitzer mit stichhaltigem Gutachten anfechten

Bei über drei Millionen geblitzten Verkehrssituationen im Jahr ist ein fehlerhafter Blitzer keine Seltenheit, sondern oftmals leider die Regel. Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessung macht es daher durchaus Sinn, den Blitzer professionell überprüfen und gegebenenfalls mithilfe eines Gutachtens die Messergebnisse anfechten zu lassen.

Einige Messgeräte, die wir mittels Blitzergutachten für Sie überprüfen (Liste nicht vollständig)

  • Vitronic PoliScan Speed FM1 Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße
  • ESO 3.0 und 8.0 Lichtschrankenmesssystem
  • Multanova 6F Verkehrsradargerät
  • Leivtec XV2 und XV3
  • ProVida 2000 Videonachfahrsystem
  • TraffiStar S330 und S350
  • Traffiphot III Rotlichtüberwachungssystem „Starenkasten“
  • VKS 3.2 3D Abstandsmesssystem
Jetzt fehlerhaften Blitzer anfechten!

You had an accident in or around Frankfurt but you don’t speak German? No problem!

For the many expats, diplomatic staff and other foreigners in Frankfurt we offer our complete service also in English. For further information please check our English Website.


Mobile Schadenaufnahme

Egal, ob Ihr Fahrzeug fahrtauglich ist oder nicht, wir besichtigen das Fahrzeug gern bei Ihnen vor Ort oder in Ihrer Werkstatt.

Immer erreichbar

Unter unseren Büronummern sind wir 24 Stunden, 7 Tage die Woche für Sie erreichbar.

Keine Kosten

Im Falle eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalls übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens.

Widerspruch gegen fehlerhaften Blitzer einlegen

Ganz gleich, ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstands- oder Rotlichtverstoß – ein Blitzergutachten ist eine hieb- und stichhaltige Verteidigungsgrundlage für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und hat vielfach Punkte in Flensburg oder den Entzug der Fahrerlaubnis verhindern können.

Aber seien Sie schnell: Wenn Sie geblitzt worden sind und offiziell Einspruch einlegen wollen, haben Sie dafür nur 14 Tage Zeit. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Bußgeldbescheid als rechtskräftig.

Am besten kontaktieren Sie sofort nach Erhalt des Bescheids unser Sachverständigenbüro. Wir prüfen den Tatvorwurf und stärken Ihre Position mit einem Blitzergutachten. Auf Wunsch vermitteln wir Sie auch an einen erfahrenen Anwalt, spezialisiert auf Verkehrsrecht, mit dem unser Büro seit Jahren zusammenarbeitet. Rechtsanwalt Shah hat bereits unzähligen unserer Kunden zu ihrem Recht verholfen, indem er mithilfe unserer Blitzergutachten erfolgreich Widerspruch gegen fehlerhafte Blitzer eingelegt hat.

Für Sie entstehen in der Regel keinerlei Kosten – weder für die Mandatierung des Anwalts noch für die Erstellung des Blitzergutachtens – zumindest, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wie unseren Geschäftsführer Jan Kock beauftragen. Die Honorarabrechnung erfolgt dann nämlich direkt über Ihren Versicherer.

Noch heute Kontakt aufnehmen!