1. Unfall

Sichern Sie die Unfallstelle und tauschen Sie Versicherungsinformationen aus. Sollte Ihnen nur das Kennzeichen des Verursachers vorliegen, können wir aber bereits darüber die Versicherung ermitteln.



2. Kontaktierung des Gutachters

Ein Gutachter ist nach einem Unfallschaden Ihr erster Ansprechpartner. Unser Tipp: leiten Sie die Schadenregulierung schnellstmöglich ein, ggf. können Sie Ihren Schaden aber auch bis zu 3 volle Kalenderjahre nach Schadeneintritt geltend machen. Wir sind 24/7 für Sie erreichbar: 0800-7240881



3. Besichtigung des Fahrzeugs

Wir besichtigen das Fahrzeug bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Mit unserem modernen Prüfequipment entdecken wir auch verborgene Schäden und dokumentieren alles beweissicher.



4. Erstellung des Gutachtens

Wir berechnen die Kosten einer fachgerechten Reparatur nach Herstellervorgaben und ermitteln alle weiteren schadenrelevanten Werte wie Nutzungsausfall, Wertminderung oder Wiederbeschaffungswert.



5. Einreichung des Schadens bei der Versicherung

Wir versenden das Gutachten direkt an die Versicherung. Auf Wunsch kümmert sich unser Partneranwalt von hier an gern um die weitere Abwicklung des Schadens und übernimmt für Sie die Kommunikation mit der Versicherung.



6. Rückfragen

Bei Rückfragen zum Gutachten oder zur Reparatur des Fahrzeugs stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.