KFZ-Sachverständiger Hunger & Kock


Bußgeldbescheid-Prüfung

Sie haben ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Dann haben Sie 14 Tage Zeit! Kostenlose Prüfung von Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot. Jetzt schnell prüfen lassen! mehr Lesen

KFZ-Haftpflichtgutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall erstellen wir Ihnen gern ein umfangreiches Gutachten, um Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Unsere Gutachten weisen selbstverständlich Schadenhöhe und -umfang, Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert aus. mehr Lesen

Sachverständigenverfahren

Sie sind mit der Regulierung eines Kaskoschadens unzufrieden? Mit Hilfe eines Sachverständigenverfahrens können die Ansprüche geprüft und bei der Versicherung geltend gemacht werden – in der Regel deutlich schneller und kostengünstiger als auf dem Rechtsweg. Übrigens: eventuell anfallende Kosten werden von vielen Rechtsschutzversicherungen übernommen. mehr Lesen

Oldtimerwertgutachten

Benötigen Sie für Ihre Versicherung ein Wertgutachten zu Ihrem Oldtimer? In Kooperation mit Classic Analytics erstellen wir Ihnen eine umfangreiche Bewertung. mehr Lesen

Gebrauchtwagencheck

Sie möchten nicht die Katze im Sack kaufen oder möchten ein Fahrzeug im Rhein-Main-Gebiet kaufen, wohnen weiter entfernt und möchten nicht umsonst anreisen? Wir prüfen Ihr Traumauto vor dem Kauf auf Herz und Nieren. mehr Lesen

Sondergutachten

Ihre gewünschte Dienstleistung ist nicht dabei? Sprechen Sie uns gerne an. Wir sind Sieben Tage die Woche für Sie erreichbar! mehr Lesen



IHR KFZ-GUTACHTER

Als versicherungsunabhängige Gutachter beurteilen wir den Schaden neutral und ermitteln den technisch optimalen Weg zur bestmöglichen Schadensbeseitigung. Im Gegensatz zu Gutachtern, die den Schaden im Auftrag der Versicherung prüfen, steht bei uns nicht die Kostenersparnis sondern die Qualität der Reparatur an erster Stelle.

Insbesondere bei der fiktiven Schadensabwicklung (Auszahlung der Reparaturkosten auf Basis des Gutachtens) bleibt häufig ein Teil der Schäden unentdeckt, da für den Schadensnachweis Prüfequipment erforderlich ist, über das meist nur speziell ausgestatte Fachwerkstätten verfügen. Neben der unvollständigen Erstattung des Schadens können unentdeckte Schäden zu Beeinträchtigungen der Fahrsicherheit, teuren Folgeschäden oder Problemen bei einem späteren Verkauf des Fahrzeugs führen. Im Gegensatz zu den meisten Mitbewerbern verfügt unser Büro über umfangreiche mobile Prüf- und Messsysteme. So spüren wir verdeckte Schäden in der Regel auch ohne Werkstattaufenthalt auf und sorgen dafür, dass nichts unentdeckt bleibt und Ihnen der gesamte Schaden erstattet wird.

Machen Sie daher keine Kompromisse, es geht um Ihr Geld und Ihre Sicherheit!

Jetzt Gutachten beauftragen

069-34877412

  • TÜV zertifiziert *
  • Immer erreichbar (auch am Wochenende)
  • Direktabrechnung mit der Versicherung

* Jan Kock ist durch die TÜV Süd Akademie u.a. zertifiziert als QMF und QMB

Gutachten vs. Kostenvoranschlag: Warum ein Gutachten unverzichtbar ist!

Fordert Sie die Versicherung dazu auf, einen Kostenvoranschlag einzureichen, ist Vorsicht geboten. Grundsätzlich muss Ihnen die Versicherung nach einem Unfall die Kosten für ein vollwertiges Gutachten erstatten, Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags werden hingegen in aller Regel nicht übernommen.

Zudem enthält ein Kostenvoranschlag nur die reinen Reparaturkosten, Angaben zur Verkehrssicherheit und weitere Kosten wie Nutzungsausfallentschädigung oder Wertminderung werden nicht ausgewiesen. Diese Kosten belaufen sich je nach Schaden aber schnell auf 500 – 1000 € oder mehr und fallen mangels Nachweis unter den Tisch. Die Schadensdokumentation gestaltet sich für einen Kostenvoranschlag häufig so knapp, dass die Versicherung die Notwendigkeit einzelner Reparaturpositionen in Frage stellt und deren Erstattung erfolgreich verweigert. Für uns als Gutachter ist die Beweissicherung und Dokumentation der Schäden hingegen Kerngeschäft und wird mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt, um festgestellte Schäden lückenlos nachzuweisen.